Als Kirchgemeinde wollen wir Sie nicht einfach anonym abspeisen. Aber manchmal ist man vielleicht doch froh, wenn man bei speziellen oder unverhofften Situationen in unserem Leben sich auch an etwas Gedrucktes halten kann. Hier finden Sie Informationen zu den Themen:
Taufe
Der Taufgottesdienst
Taufen werden in unserer Kirchgemeinde während des Sonntags-Gottesdienstes gefeiert. Wir haben keine speziellen Taufsonntage. Setzen Sie sich einfach möglichst frühzeitig mit dem Pfarrer Koni Menet in Verbindung: Tel:071 983 15 33.
Anmeldung zur Taufe
In der Reformierten Kirche ist es üblich, Kinder im Säuglingsalter zu taufen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihr Kind segnen zu lassen, um ihm zu ermöglichen, die Taufe zu gegebener Zeit selber zu wünschen und bewusst mitzuerleben. Die Taufe ist nicht Voraussetzung für den Besuch des Religionsunterrichts und die Konfirmation.
Die Eltern brauchen nicht beide Mitglied der Reformierten Kirche zu sein: Wichtig ist, dass mindestens einer der Partner einer christlichen Kirche angehört. Falls die Elternteile verschiedenen Konfessionen angehören, sollten Sie sich überlegen, in welcher Konfession Sie Ihr Kind taufen lassen wollen. Falls ein Elternteil keiner christlichen Kirche angehört, müssen Sie vorher klären, ob er/sie keine Einwände gegen die christliche Erziehung des Kindes hat.
Wenn Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden, wird die Pfarrerin mit Ihnen den Termin für ein Taufgespäch ausmachen. Das Taufgespräch ist eine gute Gelegenheit, sich gegenseitig (besser) kennenzulernen. Im Besonderen geht es um die Taufe Ihres Kindes: Der Ablauf des Gottesdienstes, was Sie mit der Taufe verbinden bzw. was Ihnen die Taufe bedeutet. Die Pfarrerin wird Ihnen ihrerseits erzählen, was ihr bei der Taufe besonders wichtig ist.
Das Patenamt
Rein formal kann jede Person, die konfirmiert oder mindestens 16-jährig ist, das Patenamt übernehmen. In früheren Zeiten bestand der Sinn des Patenamtes darin, im Falle des Todes beider Eltern das Patenkind aufzunehmen. Dazu kann aber rechtlich niemand verpflichtet werden. Heute liegt die Gewichtung des Patenamtes in der Unterstützung der Eltern in der christlichen Erziehung ihrer Kinder. Nicht nur mit Geschenken zu Weihnacht und Geburtstag, sondern auch im Gebet und mit einem offenen Herzen für die Anliegen ihrer Patenkinder können sie diese durch Kindheit und Jugendzeit begleiten.
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Konfirmation
Anmeldung für den Konfirmations-Kurs für interessierte Jugendliche ist im 9. Schuljahr.
Voraussetzungen: Die Jugendlichen müssen vorher während zwei Jahren den Religionsunterricht an der Oberstufe besucht haben. Die Einladung zur Anmeldung wird in den Sommerferien per Post geschickt. Wer kein Anmeldeformular erhalten hat, melde sich beim Pfarramt.
Der Konfirmationsunterricht besteht aus:
- Einzelnen Kurs-Einheiten erteilt als Blockunterricht an Mittwochnachmittagen
- Besuch von vier regionalen Konfirmandenprojekten (halbtägig)
- dem Besuch von 12 Gottesdiensten oder anderen kirchlichen Veranstaltungen (nach Absprache mit der Pfarrerin)
- einem ganztägigen Ausflug
Zum Anfang jedes Konfirmandenjahres findet ein gemeinsamer Einführungsabend mit den Jugendlichen und ihren Eltern statt.
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Kirchliche Hochzeit
Hochzeiten finden meistens an einem Samstag statt. In besonderen Fällen kann eine Trauung auch an einem anderen Ort, zum Beispiel im Freien, stattfinden.
Wie gehen Sie vor?
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Nehmen Sie bitte mit dem Pfarrer Kontakt auf, um die Kirche am von Ihnen gewünschten Datum zu reservieren. Dabei können Sie auch abklären, welche Möglichkeiten für einen Apéro bestehen und ob zusätzlicher Raum zu Verfügung steht.
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Die Pfarrerin wird dann mit Ihnen ein Traugespräch führen, um Ihre Trauung weiter vorzubereiten.
Voraussetzungen für eine Trauung im kirchlichen Rahmen :
- Eine rechtsgültige Ziviltrauung.
- Mindestens ein Partner muss reformiert sein.
Die Kirche wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn das Brautpaar zu unserer Kirchgemeinde gehört oder wenn der Bräutigam oder die Braut in unserer Kirchgemeinde aufgewachsen ist. Auch der Dienst der Organistin ist für diese Paare gratis.
Anderen Paaren verrechnen wir das Honorar der Organistin und der Mesmerin und allfällige ausserordentliche Unkosten, aber keine Raummiete.
Auf Wunsch ist unsere Organistin gerne bereit, für eine bescheidene Gage weitere Musizierende zu organisieren.
Der Blumenschmuck wird in der Regel von der Hochzeitsgesellschaft organisiert. Eine Absprache mit der Mesmerin ist erwünscht.
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Todesfall
Was ist zuerst zu tun?
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Rufen sie einen Arzt. Er muss den Tod feststellen.
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Melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung von Ganterschwil: 071 983 27 11. Dort hilft man Ihnen kostenlos bei allen Fragen im Zusammenhang mit Zeit, Ort und Art der Bestattung.
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Vereinbaren Sie mit dem Pfarrer ein Trauergespräch. In diesem Gespräch, bei dem wenn möglich die engsten Angehörigen dabei sind, wird der Ablauf der Abdankung besprochen (Musik, Lebenslauf u.a.), was Ihnen wichtig ist und was Ihnen beim Abschiednehmen Stütze sein kann. Selbstverständlich steht Ihnen der Pfarrer auch für seelsorgerliche Unterstützung zur Verfügung.
Bei Abwesenheit des Pfarrers gibt der Kirchenbote oder die Gemeindeverwaltung Auskunft darüber, wer sie bei Todesfällen vertritt.
Bestattungsform
In der Regel werden Sarg oder Urne vor dem Abdankungsgottesdienst beigesetzt.
Anschliessend geht die Trauergemeinde in die Kirche, um in der Trauer zurück zu blicken und im Hören auf das biblische Wort weitere Schritte in den neuen Lebensabschnitt zu suchen.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass vom Sarg Abschied genommen wird. Die Trauergemeinde geht anschliessend zum Trauergottesdienst und währenddessen wird der Sarg zur Kremation gebracht. Dann ist die Urnenbeisetzung in der Regel im engeren Familienkreis.
Falls eine andere Form gewünscht wird, kann das mit dem Pfarrer besprochen werden.
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Kirchenmitgliedschaft
a.) Kircheneintritt
Eintritte werden gemäss Art. 23 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen folgendermassen geregelt:
"Wer nicht der evangelisch-reformierten Kirche angehört und ihr beitreten möchte, wendet sich zu einem vorbereitenden Gespräch an den Pfarrer seiner Wohngemeinde. Dasselbe gilt für Wiedereintritte. Über die Aufnahme entscheidet die Kirchenvorsteherschaft. Die Aufnahme erfolgt durch einen Pfarrer in Gegenwart von Kirchenvorstehern."
Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarrer auf: 071 983 15 33
b.) Kirchenaustritt
Was müssen Sie beachten, wenn Sie aus der Evang.-ref. Kirche austreten wollen?
Das Vorgehen bei einem Kirchenaustritt wird in Art. 24 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen geregelt:
"Wer aus der evangelisch-reformierten Kirche austreten will, hat eine schriftliche Erklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift bei der Kirchenvorsteherschaft der Wohngemeinde einzureichen. Ein Pfarrer oder ein Mitglied der Kirchenvorsteherschaft sucht mit dem Austretenden Rücksprache zu nehmen. Der Austretende hat die Kirchensteuer bis zum Ende des Monates zu entrichten, in welchem er den Austritt ordnungsgemäss erklärt hat."
Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarramt auf
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Persönliche Not
- Eheprobleme
- Spannungen am Arbeitsplatz
- Lebenskrisen
- Krankheit
... schnell können sich harte Seiten des Lebens zeigen.
Wer in einer persönlichen Notlage ein Gespräch oder Begleitung wünscht, wende sich an den Pfarrer.
Wenn Sie sich anonym mit jemandem unterhalten wollen, finden Sie bei der Dargebotenen Hand Telefon 143 oder www.143.ch rund um die Uhr ein verständnisvolles Ohr.
Eheberatung bietet auch die Kantonalkirche an www.ref-sg.ch/eheberatung/index.php
Bei finanziellen Problemen können Sie sich an den Pfarrer wenden oder kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung.
Kinder in Not, die wegen Spannungen in der Familie oder Schule Hilfe suchen, können sich ans Nottelefon für Kinder Nummer 147 wenden www.147.ch
Für spezielle Frauenanliegen gibt es die Evangelische Frauenhilfe des Ktn. St. Gallen. Tel. 071 220 81 80, oder E-Mail: evang.frauenhilfe@bluewin.ch
Bei Problem mit Alkohol hat sich das Blaue Kreuz sehr verdient gemacht. Tel. 071 / 278 16 79 oder www.blaueskreuz.ch/
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